Der geschäftsführende Vorstand ist das offizielle und in Außenwirkung Vertretungsberechtigte Organ der Schützengesellschaft.
Gem. § 6 der Satzung ist der Vorstand eines der drei Organe der Schützengesellschaft neben dem Beirat und der Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem Schützenhauptmann als Vorsitzenden, dem stellvertretenden Schützenhauptmann, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Ehrenhauptmann, soweit er ernannt ist.
Innerhalb des Vorstandes ist grundsätzlich der Schützenhauptmann alleinvertretungsberechtigt, allerdings kann eine Vertretung nach der Satzung auch durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam erfolgen.
Aktuell besteht der geschäftsführende Vorstand aus den folgenden Mitgliedern: