§ 8 der Satzung regelt auch die Vorstands- und Beiratssitzungen. So sind Vorstand und Beirat bei Bedarf durch den Schützenhauptmann einzuberufen. Die Satzung regelt die genauen Formalitäten, die zur Einberufung eingehalten werden müssen. Neben der Jahreshauptversammlung im Januar eines jeden Jahres finden üblicherweise in den Monaten von Februar bis Dezember eines Jahres 8 – 10 Vorstands- und Beiratssitzungen statt.