Liebe Jungschützen,
aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten, sind wir gezwungen eine Einverständniserklärung von allen Jungschützen einzufordern, welche das 18. Lebensjahr noch NICHT vollendet haben und am Jungschützenschießen (Schützenfestsamstag – 30. Juni) teilnehmen möchten.
Schießberechtigt sind alle Jungschützen zwischen 16 bis einschl. 23 Jahre.
Bitte bringt dieses Schreiben mit der Unterschrift eures Erziehungsberechtigten zum Schießen mit und übergebt es den Schießleitern auf der Vogelsruthe.
Kandidaten, welche das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das Schreiben nicht vorlegen können, kann die Teilnahme am Schießwettbewerb untersagt werden.
Hier findet ihr das Formular.
Wir hoffen auf eine große Teilnehmerzahl beim 1. Jungschützenkönigsschießen am 30. Juni 2018!

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